Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1 Vertragsverhältnis / Auftragserteilung:

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Simon knobloch | SkywardProduction. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Geltung. 

1.2  Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. In der Auftragserteilung werden der Inhalt und Umfang des Auftrages so wie seine Kosten dargestellt. Erfolgt eine Auftragserteilung nur mündlich, gehen eventuelle Kommunikationsfehler zu Lasten des Auftraggebers. Simon Knobloch | SkywardProduction behält sich die Annahme eines Auftrages vor.

1.3  Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, welche die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten, sowie autorisiert sind, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.

1.4  Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5  Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

2.1  Der Auftraggeber unterstützt Simon Knobloch | SkywardProduction bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügungstellen von Informationen, Datenmaterial, sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird seine Mitarbeiter hinsichtlich der von Simon Knobloch | SkywardProduction zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2  Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3  Hat sich der Kunde verpflichtet, Simon Knobloch | SkywardProduction im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Simon Knobloch | SkywardProduction umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Muss eine Konvertierung des Materials in ein anderes Format vorgenommen werden, so ü bernimmt der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Simon Knobloch | SkywardProduction die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und stellt Simon Knobloch | SkywardProduction von allen Ansprüchen Dritter frei.

2.4  Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3 Termine 

3.1  Die von Simon Knobloch | SkywardProduction angegebenen Termine sind für Simon Knobloch | SkywardProduction nicht bindend. Der Auftragnehmer ist aber bemüht sie ein zu halten.

3.2  Im Vorfeld vereinbarte „Deadline-Termine“ werden von Simon Knobloch | SkywardProduction eingehalten, sofern nicht ein wichtiger Grund wie Höhere Gewalt (z. B. Wetteränderung, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Brand, Naturgewalten usw.) vorliegt. Sollten vom Kunden zu verantwortende Verzögerungen wie Änderungen in Konzept, Drehbuch und oder dem Produktionsablauf, nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen die Einhaltung der Deadline-Termine nicht mehr möglich machen, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin ebenso wie bei Höherer Gewalt, um mindestens die Dauer der Änderungen oder des Ereignisses Höherer Gewalt.

3.3  Eine Haftung von Simon Knobloch | SkywardProduction bei Nichteinhaltung eines Termins aus Gründen Höherer Gewalt, Verschuldung des Auftraggebers und anderen Gründen dieser Art ist ausgeschlossen.

3.4  Erkennt Simon Knobloch | SkywardProduction, dass Termine nicht eingehalten werden können, wird Simon Knobloch | SkywardProduction den Vertragspartner unmittelbar über den Grund und die Dauer der zu erwartenden Verzögerung in Kenntnis setzen.

3.5  Kann Simon Knobloch | SkywardProduction einen Liefertermin aus eigens verschuldeten Gründen nicht einhalten, so hat der Auftraggeber Simon Knobloch | SkywardProduction eine realistische und ausreichende Nachfrist zu setzen. 

4 Filmherstellung

4.1  Die Herstellung des Films erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder von ihm genehmigten Konzepts, Drehbuchs, Storyboards und/oder einer schriftlich festgehaltenen Besprechung.

4.2  Für die Erstellung eines Konzeptes fallen Kosten an. Simon Knobloch | SkywardProduction informiert den Auftraggeber beim Erstgespräch darüber und über die Höhe der Kosten. Beauftragt der Auftraggeber Simon Knobloch | SkywardProduction mit der Erstellung eines oder mehrerer Konzepte, so sind die vereinbarten Kosten auch dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn er das Konzept nicht verfilmen lässt.

4.3  Ein erstelltes Konzept kann bei Abnahme nur einmal kostenfrei geändert werden und das auch nur, wenn das Konzept nicht in seiner kompletten Art verändert wird. Wird ein Konzept inhaltlich und von der Umsetzung her so verändert, dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr vorhanden ist, entsteht ein neues Konzept und muss daher auf gleiche Weise vergütet werden wie das Erste.

4.4  Die künstlerische und technische Gestaltungsverantwortung des Filmwerkes obliegt Simon Knobloch | SkywardProduction.

4.5  Die Verantwortung für sachliche und fachliche Richtigkeit des Filminhaltes obliegt dem Auftraggeber.

4.6  Die Dreharbeiten beginnen nachdem die erste Rate bei Simon Knobloch | SkywardProduction eingegangen ist. (siehe §7 Zahlungsbedingungen)

4.7 Verschiebung und/oder Abbruch der Dreharbeiten aus wetterbedingten Gründen sind in der Kalkulation der Produktionskosten nicht berücksichtigt. Die Kosten für Mehraufwand und die für sich aus den Wetterbedingungen ergebenden zusätzlichen Drehtagen und Zusatzkosten werden von Simon Knobloch | SkywardProduction aufgelistet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5 Kosten 

5.1  Alle vertraglich vereinbarten Beträge (ob mündlich oder schriftlich) sind Nettobeträge in Euro und verstehen sich ausnahmslos zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2  Die Kosten für die Produktion belaufen sich auf die vertraglich genannten Beträge. Diese Beträge beziehen sich auf die Herstellung einer Masterkopie im vereinbarten Format. In diesen Kosten sind NICHT eingeschlossen: Konvertierung in ein anderes als im Auftrag definiertes Format, Vervielfältigung, DVD- Menü, fremdsprachige Versionen, sofern nicht anders vereinbart.

5.3  Die Arbeitszeit, welche pro Dreh- /Postproduktionstag kalkuliert wird beträgt 8 Stunden. Alles darüber hinaus wird als Überstunde pro Stunde mit dem von Simon Knobloch | SkywardProduction aktuell festgelegten Satz berechnet.

6 Abnahme 

6.1  Eine Abnahme erfordert eine unverzügliche schriftliche Bestätigung.

6.2  Vor der Endfertigung verpflichtet sich der Auftragnehmer die Sichtungskopie ab zu nehmen. Die bei der Abnahme entstehenden Änderungswünsche werden vom Auftraggeber schriftlich niedergelegt und von Simon Knobloch | SkywardProduction ausgeführt, sollten sie nicht aus vorherigen Abnahmen der Zwischenstadien ersichtlich gewesen sein. Wenn nicht anders Vereinbart, steht eine Korrekturschleife (Korrekturen bedeuten Änderungen, die nicht das Video im Ganzen verändern) kostenfrei zur Verfügung. Änderungswünsche die darüber hinaus gestellt werden, oder das Video von Grund auf Verändern, verursachen weitere Kosten, welche dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Simon Knobloch | SkywardProduction kommuniziert dies unverzüglich, sobald Zusatzkosten entstehen.

6.3  Der Auftraggeber verpflichtet sich die Anzeige von Änderungswünschen gesamt, einmalig schriftlich und innerhalb 14 Tage nach Erhalt oder Sichtung der Sichtungskopie durch zu führen. Nach Ablauf der 14 Tage gilt der Film als abgenommen.

6.4  Bei Änderungen die auf ein Verschulden des Auftraggebers zurück führen, wie beispielsweise nachträgliche Textänderungen, sind die Mehrkosten in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.

6.5  Die Änderungen werden vom Auftraggeber bei einer weiteren Abnahme abgenommen. Weitere Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.6  Gilt die Sichtungskopie als abgenommen wird der Film endgefertigt. Änderungswünsche nach Abnahme gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Simon Knobloch | SkywardProduction wird den Auftraggeber unverzüglich über die zu erwartenden Kosten in Kenntnis setzen.

6.7  Technischbedingte Mängel, Rügen und Beanstandungen sind Simon Knobloch | SkywardProduction seitens des Auftraggebers schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abnahme an zu zeigen. Sollten die Mängel und Beanstandungen gerechtfertigt sein wird Simon Knobloch | SkywardProduction die Mängel kurzfristig beseitigen, so es die betrieblichen technischen Möglichkeiten erlauben.

6.8  Künstlerische Unstimmigkeiten sind keine Mängel.

6.9  Ist der Film nach dem abgenommenen Konzept / Drehbuch und den Vorgaben des Auftraggebers unter den vorher bekannten Qualitä̈tsanforderungen hergestellt worden, so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Sich daraus ergebende Änderungen gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.

7 Zahlungsbedingungen 

7.1  Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise: 25% nach Auftragserteilung / 25 % vor Beginn der Dreharbeiten / 50 % nach Abnahme durch den Auftraggeber.

7.2  Sind in der Kalkulation Vorkosten enthalten wie Casting, Reisekosten, etc. so sind diese bei Auftragserteilung abweichend zu 7.1 in voller Höhe zu begleichen.

7.3  Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Verzug wird nach 14 Tagen eine kostenfreie Zahlungserinnerung fällig. Drei Tage nach Erhalt der Zahlungserinnerung, folgt die erste Mahnung. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 10 € erhoben.

8 Rücktritt des Auftraggebers 

8.1 Bei einer Stornierung des Auftrages sind die im Folgenden aufgeführten Anteile des vertraglich vereinbarten Betrages zzgl. der gesetzl. MwSt. zu entrichten:
Stornierung bis 50 Tage vor dem vereinbarten Drehbeginn 25 %. Stornierung bis 10 Tage vor dem vereinbarten Drehbeginn 50 %. Stornierung unter 10 Tage vor dem vereinbarten Drehbeginn 80 %. Sollten die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen die jeweilige Summe übersteigen, so sind die Kosten dafür ebenfalls zu erstatten.

9 Haftung / Versicherung 

9.1  Simon Knobloch | SkywardProduction haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2  Sollten Simon Knobloch | SkywardProduction seitens des Auftraggebers überlassene Materialien (Bild-, Tondateien, etc.) Schaden erleiden, so haftet Simon Knobloch | SkywardProduction nur für schuldhafte Verursachung des Schadens und das im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Schäden am Material die durch Höhere Gewalt (Wetter-, Technikeinflüsse, etc.) entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.

9.3  Alle Simon Knobloch | SkywardProduction vom Auftraggeber übergebenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Auftraggeber hat hierfür selbst Sorge zu tragen.

9.4  Wünscht der Auftraggeber eine Versicherung der Produktion, hat er dies Simon Knobloch | SkywardProduction im Vorfeld der Produktion mit zu teilen und die daraus resultierenden Kosten zu tragen.

9.5  Werden Dreharbeiten auf Wunsch des Auftraggebers im eigenen oder in fremden Unternehmen durchgeführt, ist eine Haftung für Störung des Betriebes seitens Simon Knobloch | SkywardProduction ausgeschlossen.

9.6  Mit Ablieferung der Masterkopie geht das Risiko für das Kopiermaterial an den Auftraggeber über.

10 Nutzungsrechte 

10.1  Das Filmwerk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Simon Knobloch | SkywardProduction.

10.2  Die Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über, und zwar in zeitlich und räumlich uneingeschränkter Weise.

10.3  Dem Auftraggeber ist es freigestellt, das Filmwerk unter Berücksichtigung des gelieferten Datenformates in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen. Konvertierungen in ein anderes Datenformat sind, sofern nicht vorher mit Simon Knobloch | SkywardProduction abgesprochen und finanziell abgegolten, nicht zulässig.

10.4 Das von Simon Knobloch | SkywardProduction als Kameramann aufgenommene Rohmaterial, darf, sofern nicht anders vereinbart nru für den Zweck des Auftragsgegenstandes verwendert werden. Eine weitere Verwendung oder Weitergabe des Rohmaterials an Dritte ist untersagt. Dies bedarf einer Zustimmung von Simon Knobloch | SkywardProduction und ist mit weiteren Lizenzgebühren verbunden.

10.4  Bei der Vervielfältigung muss stets ein Copyrightvermerk von Simon Knobloch | SkywardProduction enthalten sein.

10.5  Von der Rechteübertragung ausgeschlossen sind: Formatumwandlungen, Rechte zu Änderung und Bearbeitung von Bild und/oder Ton, Erweiterung, Synchronisation, Erstellung von Fremdsprachenfassungen, die Verwendung von Ausschnitten von Bild und/oder Ton.

10.6  Der Auftraggeber kann weiterführende Rechte in einer zusätzlichen vertraglichen Übereinstimmung mit Simon Knobloch | SkywardProduction erwerben.

10.7  Alle im Zuge der Produktion von Simon Knobloch | SkywardProduction erstellten Bild- und Tonmaterialien sowie Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen und ähnliches Material bleiben Eigentum von Simon Knobloch | SkywardProduction.

10.8  Simon Knobloch | SkywardProduction stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird Simon Knobloch | SkywardProduction unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber Simon Knobloch | SkywardProduction nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

10.9  Simon Knobloch | SkywardProduction ist berechtigt das fertige Filmwerk, Ausschnitte daraus und/oder aus dem Rohmaterial, so wie Grafiken und Animationen zu Werbungszwecken zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen und beliebig zu kopieren zum Beispiel für Wettbewerbs-/ Festivaleinreichungen und vor zu führen. Des Weiteren ist Simon Knobloch | SkywardProduction berechtigt den Auftraggeber als Referenz an zu geben und in seiner Kundenliste zu führen.

11 Schlussbestimmungen 

11.1  Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und firmeninternen Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

11.2  Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse auch finanzieller Natur zu wahren.

11.3  Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11.4  Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen und Störnierungen haben schriftlich zu erfolgen.

11.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt die dem angestrebten Zweck nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.

11.6  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Gültigkeit.

11.7  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Simon Knobloch | SkywardProduction.